1. Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Im Lieferumfang mancher Geräte befinden sich Batterien. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

KANZLSPERGER GmbH
Ziegelhöhe 8
DE-92361 Berngau

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)

2. Informationen zur Entsorgung Elektrogeräte

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Solche Geräte können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Gleichzeitig können aber auch wichtige Rohstoffe, die in den Geräten verwendet wurden, aufbereitet und wiederverwendet werden. Hierdurch wird das gemeinsame Ziel unterstützt, die Umwelt zu schützen und mit Ressourcen schonend umzugehen.

Das Symbol durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern kennzeichnet Elektro- und Elektronikgeräte auf dem europäischen Markt und verdeutlicht, dass die hiermit gekennzeichneten Geräte in jedem Fall vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt erfasst werden müssen und nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Vor der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sollen Altbatterien und Altakkumulatoren, soweit sie nicht in dem Gerät fest verbaut sind, entnommen und getrennt entsorgt werden (siehe auch Belehrung nach BatterieG, oben)

Deshalb sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Elektroaltgeräte bei einer offiziellen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof oder auch bei uns abzugeben:

Die KANZLSPERGER GmbH, Ziegelhöhe 8, DE-92361 Berngau nimmt Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm in haushaltsüblichen Mengen (maximal 5 Geräte einer Geräteart, bspw. 5 elektrische Zahnbürsten) zurück, ohne dass der Kauf eines neuen Produktes zu erfolgen hat, und größere Altgeräte, wenn Sie ein gleichartiges Gerät erwerben (Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt)

Wir übernehmen die für Sie kostenlose fachgerechte Behandlung, Verwertung und Entsorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.